Brandschutzunterweisung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.2 ist eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern und im Brandschutz zu unterweisen.Zusätzlich sollten die Mitarbeiter, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend in der praktischen Handhabung der Feuerlöscher durch Übungen geschult werden.
Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit einem theoretischen und einem praktischem Teil an.
Dauer der theoretischen Unterweisung ca. 3 Stunden
Dauer der praktischen Übung ca. 1 Stunde
Gruppengröße max. 15 Personen
Pauschalpreis je Schulung nach individuellem Angebot (keine versteckten Kosten)